Allgemeines Strafrecht
Verteidigung in allen Bereichen des Kernstrafrechts, von Eigentums- und Vermögensdelikten bis zur Körperverletzung. Vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Stefan Wagner ist Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg. Seit 1996 vertritt er Beschuldigte in Straf- und Bußgeldverfahren, bundesweit. Wer früh einen Verteidiger einschaltet, verschafft sich im Verfahren den größeren Spielraum.
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Eine Vorladung oder eine Durchsuchung ist kein Schuldspruch, aber ein ernstes Signal. Drei Grundsätze schützen Sie in den ersten Stunden, bevor etwas Unumkehrbares geschieht.
Gegenüber Polizei und Behörden müssen Sie zur Sache keine Angaben machen. Nutzen Sie dieses Recht, auch wenn der Druck groß ist.
Unterschreiben Sie kein Protokoll und keine Erklärung, bevor ein Verteidiger sie geprüft hat. Eine Unterschrift lässt sich später kaum zurücknehmen.
Mit jedem Tag ohne Verteidigung gehen Möglichkeiten verloren. Der erste Anruf bringt mehr als jedes Abwarten.
Erste Einschätzung am Telefon, vertraulich und ohne Umwege.
Stefan Wagner ist gebürtiger Würzburger. Er studierte Rechtswissenschaften und absolvierte sein Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem in der Strafverteidigung tätig.
Den Titel Fachanwalt für Strafrecht führt nur, wer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht nachweist. Stefan Wagner ist überwiegend im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig, bundesweit und vom Amtsgericht bis zum Steuerstrafverfahren.
Seine Arbeitsweise ist nüchtern und gründlich vorbereitet: erst zuhören, dann die Akte genau lesen, die Lage realistisch einordnen und mit dem Mandanten das weitere Vorgehen abstimmen. Als Mitglied im Legal Tech Verband Deutschland verbindet er klassische Verteidigung mit moderner Kanzleiarbeit.
„Ein Strafverfahren entscheidet sich selten erst im Gerichtssaal. Es entscheidet sich in der Vorbereitung davor.“
Strafrecht ist kein Nebenfach. Stefan Wagner verteidigt konzentriert in den Bereichen, in denen sich Verfahren entscheiden.
Verteidigung in allen Bereichen des Kernstrafrechts, von Eigentums- und Vermögensdelikten bis zur Körperverletzung. Vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht. Oft geht es um den Führerschein und damit um Beruf und Alltag.
Vorwürfe nach dem BtMG, vom Besitz bis zum Handel. Gerade hier ist eine frühe Verteidigung oft entscheidend für Haftfragen und Strafmaß.
Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Betriebsprüfungen mit strafrechtlicher Brisanz. Verteidigung an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht.
Bußgeldbescheide und Verfahren unterhalb der Strafbarkeit. Von der Akteneinsicht bis zum begründeten Einspruch.
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende folgen eigenen Regeln. Verteidigung mit Blick auf Erziehungsgedanke und Zukunft.
Nicht nur Beschuldigte: Auch wenn Sie bei einem Verkehrsunfall zu Schaden gekommen sind, werden Sie bei der Schadenregulierung gegenüber der Versicherung unterstützt. Damit Sie am Ende nicht auf Kosten sitzen bleiben.
Vier klare Schritte, damit Sie von Anfang an wissen, was geschieht und warum.
Sie schildern Ihre Situation, am Telefon oder im persönlichen Gespräch. Sie bekommen eine erste, ehrliche Einschätzung und wissen, woran Sie sind.
Vor jeder Strategie steht die Akte. Wir beantragen Akteneinsicht und werten aus, was die Ermittlungsbehörden tatsächlich in der Hand haben.
Auf Basis der Akten besprechen wir die Möglichkeiten, von der Einstellung des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung. Das weitere Vorgehen legen wir gemeinsam fest.
Stefan Wagner vertritt Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Bundesweit und mit dem Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Der erste Schritt kostet nichts außer einem Anruf.
Erstkontakt aufnehmenFür eilige Fälle ist der direkte Anruf der schnellste Weg. Ansonsten genügt eine kurze Nachricht, Sie erhalten zeitnah Rückmeldung.